Platzordnung & Etikette
Haus- und Platzordnung GC Schloss Weitenburg
Um als Golfspieler einen geregelten Spielbetrieb auf der Golfanlage erwarten zu dürfen bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme. Deshalb gelten folgende Regelungen:
Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler ggf. eine zügigere Runde spielen kann und möchte.
Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann, wie er selbst. Regel 1.2 (Offizielle Golfregeln) beschreibt daher die Anforderung an Spieler, entsprechend des „Spirit of the Game“ zu spielen und Regel 5.6 beschreibt das zügige Spiel.
Für den Golfclub Schloss Weitenburg gelten folgende Regelungen auf beiden Plätzen:
1. Startzeiten / Abschlag
• Für jegliches Spiel (Mitglieder sowie Gäste) auf dem Platz ist eine Startzeit erforderlich.
Startzeiten können online, im Ausnahmefall telefonisch im Sekretariat, aber nicht per E Mail gebucht werden.
• Werden gebuchte Startzeiten nicht in Anspruch genommen, müssen diese durch den Spieler rechtzeitig storniert werden. Ist dies nicht erfolgt, wird bei Gästen das Greenfee und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfall wird für Spieler, die ihre gebuchte Startzeit nicht absagen und nicht wahrnehmen, keine Reservierung mehr vorgenommen.
• Ohne Begleichung des Greenfees haben Gäste kein Spielrecht. Dies erfolgt zu den Öffnungszeiten im Sekretariat, ansonsten benutzen Gäste bitte den Greenfee-Kasten am Eingang zum Clubhaus.
• Ohne besondere Genehmigung ist die Runde immer am ersten Loch zu beginnen. Abkürzungen sind nicht gestattet.
• Beim Spiel außerhalb der Bedingungen des Spielrechts oder beim Spiel von Gästen ohne Greenfee bezahlt zu haben, ist ein erhöhtes Greenfee von 120 Euro (für den 18-Loch-Platz) bzw. 60 Euro (für den 9-Loch-Platz) zu zahlen.
• Es darf maximal in Gruppen von vier Personen gespielt werden.
• Jeder Spieler muss seine Schläger in einem eigenen Golfbag mit sich führen.
2. Vorrecht auf dem Platz
• Sowohl in Privatrunden als auch in Turnieren hat die schnellere Spielergruppe Vorrang vor einer langsameren Spielergruppe. Eine langsame Spielergruppe muss eine schnellere Spielergruppe durchspielen lassen, wenn sie mehr als eine Spielbahn vor sich frei hat.
• Einzelspieler haben kein Durchspielrecht und auch kein Recht auf eine alleinige Startzeit.
• Sämtliche Platzpflegemaschinen haben Vorrang.
• Ein Golfcart berechtigt nicht automatisch zum Durchspielen bei der Vordergruppe.
3. Bekleidung
Auf der Golfanlage ist eine angemessene Bekleidung vorgeschrieben. Herren müssen Hemden mit Kragen tragen.
4. Schonung des Platzes
• Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes (vor allem der Abschläge) zu vermeiden. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Golfbags, Trolleys oder Carts abgestellt bzw. befahren werden.
• Beim Verlassen eines Bunkers muss der Spieler seine Spuren einebnen. Gleiches gilt für Pitchmarken auf den Grüns und Divots im Gelände.
5. Abfall
• Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden. Hierfür sind die Abfallbehälter an den Abschlägen zu benutzen.
• Raucher müssen Asche und Kippen in eigenen Aschenbechern entsorgen. Kippen haben auf dem Golfplatz nichts verloren.
6. Driving Range, Putting- und Pitschingrüns
• Die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme und Schonung des Platzes gelten auch auf der Driving Range.
• Das Einsammeln von Driving Range Bällen auf der Range wird als Diebstahl verfolgt. Nur auf dem Putting- und Pitchinggrün dürfen diese Bälle ausschließlich in die Ballkörbe eingesammelt werden.
• Driving-Range-Bälle dürfen nicht auf dem Platz benutzt werden.
• Auf dem Puttinggrün dürfen nur Putts und flache Annäherungsschläge geübt werden. Für hohe Annäherungsschläge steht das Pitchinggrün in Richtung des 9-Loch-Platzes zur Verfügung.
7. Kinder
• Kinder sind willkommen. Sie dürfen sich aus Sicherheitsgründen jedoch nur dann auf den Übungseinrichtungen aufhalten, wenn sie dort tatsächlich üben wollen.
• Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur in Begleitung von Aufsichtspersonen üben.
8. Hunde
Hunde sind an der Leine erlaubt. Stört ein Hund erheblich den Spielbetrieb oder verschmutzt er den Platz, kann dem Spieler die Erlaubnis entzogen werden, einen Hund mit auf den Platz zu nehmen.
9. Mobiltelefone
Mobiltelefone sind auf dem Platz erlaubt. Es wird jedoch erwartet, dass diese ohne Störung des Spielbetriebs eingesetzt werden.
10. Verhaltensvorschriften
Entsprechend Regel 1.2b gelten für den Spielbetrieb die folgende Verhaltensvorschriften:
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
• Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
• Einen Schläger zu werfen.
• Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
• Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß in Wettspielen:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
• Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
• Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
• Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
• Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
• Personen zu gefährden oder zu verletzen
Strafe für Verstoß in Wettspielen: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.
Für Fehlverhalten in Privatrunden kann ein Platzverweis erteilt werden.
11. Hausrecht
Die Mitglieder des Vorstands, die Mitarbeiter des Sekretariats und die Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag des Vorstands. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.
Starzach-Sulzau (Baden-Württemberg), im Juli 2022
Wichtiger Hinweis in eigener Sache!
INFO DES DGV ZUM RICHTIGEN AUSBESSERN VON PITCHMARKEN!
Leider werden auch auf unseren Plätzen zunehmend Pitchmarken gar nicht oder nicht richtig ausgebessert. Der DGV hat zu diesem Thema eine hilfreiche Information veröffentlicht. Bitte lesen und beachten Sie diese!